Eine Filmproduktionsfirma aus Louisiana, „Stellarblade“, verklagt Sony und Shift Up, den Entwickler des PS5-Spiels Stellar Blade, wegen angeblicher Markenverletzung. In der Klage, die Anfang dieses Monats eingereicht wurde, wird behauptet, dass der Titel des Spiels das Geschäft und die Online-Sichtbarkeit von Stellarblade schädigt.
Der Kläger, Griffith Chambers Mehaffey, argumentiert, dass die Ähnlichkeit zwischen „Stellarblade“ und „Stellar Blade“, einschließlich ihrer Logos und stilisierten „S“, Verwirrung stifte und die Online-Präsenz seiner Filmfirma schädige. Er ließ die Marke „Stellarblade“ im Juni 2023 registrieren, nachdem er im darauffolgenden Monat eine Unterlassungserklärung an Shift Up geschickt hatte. Er behauptet, seit 2006 Eigentümer der Domain stellarblade.com zu sein und sein Unternehmen seit 2011 unter diesem Namen zu betreiben.
Mehaffey verlangt Schadensersatz, Anwaltskosten und eine einstweilige Verfügung, die die weitere Nutzung der Marke „Stellar Blade“ verhindert. Er fordert außerdem die Vernichtung aller dazugehörigen Spielmaterialien.
Shift Up hat die Marke „Stellar Blade“ im Januar 2023 registriert, Monate vor Mehaffeys Registrierung. Mehaffeys Anwalt argumentiert jedoch, dass Sony und Shift Up angesichts seiner langjährigen Nutzung des ähnlichen Namens und der ähnlichen Domain über seine bereits bestehenden Rechte hätten informiert sein müssen. Das Spiel war ursprünglich als „Project Eve“ bekannt, bevor es 2022 umbenannt wurde.
Mehaffeys Anwalt behauptet, dass die Handlungen der Angeklagten ein digitales Monopol geschaffen haben, das Mehaffeys Online-Geschäfte verschleiert. Die Klage verdeutlicht die rückwirkende Natur von Markenrechten, die über das offizielle Registrierungsdatum hinausgehen können. Der Ausgang dieses Falles wird von der Spiele- und Filmindustrie genau beobachtet.