Der Gerichtshof der Europäischen Union hat entschieden, dass Verbraucher innerhalb der EU heruntergeladene Spiele und Software legal weiterverkaufen können und Beschränkungen in Endbenutzerlizenzvereinbarungen (EULAs) überschreiben können. Diese Entscheidung ergibt sich aus einem rechtlichen Streit zwischen Ussoft und Oracle, in dem das Prinzip der Erschöpfung der Vertriebsrechte festgelegt wird. Sobald ein Urheberrechtsinhaber eine Kopie verkauft, die unbegrenzte Verwendung gewährt, ist das Vertriebsrecht erschöpft und ermöglicht den Wiederverkauf.
Dies gilt für Spiele, die auf Plattformen wie Steam, GOG und Epic Games gekauft wurden. Der ursprüngliche Käufer kann den Lizenz verkaufen und es einem neuen Käufer ermöglicht, das Spiel herunterzuladen. Das Urteil stellt klar, dass der Verkäufer seine Kopie beim Wiederverkauf unbrauchbar machen muss, um eine Urheberrechtsverletzung zu vermeiden.
Die Entscheidung des Gerichts erkennt an, dass das Verteilungsrecht zwar erschöpft ist, das Fortpflanzungsrecht bleibt. Die Fortpflanzung ist jedoch für den beabsichtigten Zweck des rechtmäßigen Benutzers zulässig. Ein neuer Käufer kann das Spiel herunterladen, um es zu verwenden. Dies bedeutet, dass der ursprüngliche Eigentümer die Lizenz zwar verkaufen kann, er das Spiel nach dem Verkauf nicht weiterhin nutzen kann.
nicht auf Sicherungskopien erstreckt. Das Gericht behauptet, dass die Weiterverkäufe von Backup -Kopien verboten bleibt.